11.12.2024 in Fraktion
Stellungnahme von Jonas Scheid
in der Gemeinderatssitzung, 09. Dezember 2024:
zu TOP8: Bundestagswahl 2025 - Wahlhelferentschädigung
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Günes,
verehrte Ratsmitglieder, verehrte Bürgerinnen und Bürger,
ob es eine aufgezwungene Neuwahl wie diese oder reguläre Wahlen sind, freie und allgemeine Wahlen sind das Kernstück einer funktionierenden Demokratie. Wahlen stellen die Legitimation der Herrschaft durch das Volk sicher. Gerade in heutigen Zeiten werden Wahlen und dessen Ausgang allzu gerne angezweifelt. Dadurch gerät auch die Stimmenauszählung unter starke Beobachtung. Um jedoch einen reibungslosen und regelkonformen Ablauf der bevorstehenden Bundestagswahl zu gewährleisten, braucht es für den Wahltag eine bestimmte Anzahl von ehrenamtlichen Helfern.
Die Wahlvorstände sind dann den ganzen Tag damit beschäftigt, die Wahlen zu beaufsichtigen. Auch sorgen sie im Wahllokal für eine sichere Atmosphäre für die Wählerinnen und Wähler. Nach Schließung der Wahllokale sind sie darüber hinaus für das ordnungsgemäße Auszählen der Stimmen zuständig. Von außen betrachtet mag es eine recht einfache und unspektakuläre Angelegenheit sein, jedoch möchte ich hervorheben, dass die Beaufsichtigung von Wahlen ein hohes Maß an Verantwortung gegenüber den Wahlberechtigten bedeutet, die ihre Stimme an diesem Wahltag vertrauensvoll in fremde Hände übergeben.
Deshalb ist es auch für uns notwendig und richtig die Wahlvorstände der Wahlbezirke an diesem Wahltag entsprechend zu entlohnen. Das Wahlhelferamt ist auch ein Ehrenamt, welches wir damit stärken wollen. Für uns von der SPD Fraktion ist es nur folgerichtig, den freiwilligen Helfern eine angemessene Entschädigung zu zahlen. Deshalb stimmen wir für den Beschlussvorschlag der Verwaltung so zu.
Schließlich bedanken wir uns von der SPD Fraktion bei den zukünftigen Wahlvorständen für ihren besonderen Dienst an unserer Demokratie und wünschen ihnen beim Auszählen eine ruhige Hand. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Für die SPD Fraktion: Jonas Scheid
01.11.2024 in Allgemein
Stellungnahme von Jonas Scheid
in der Gemeinderatssitzung, 28. Oktober 2024:
zu TOP8: Grundsteuerreform 2025
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Günes, verehrte Ratsmitglieder, verehrte Bürgerinnen und Bürger,
heute entscheiden wir über den Hebesatz der Grundsteuer. Der Beschluss basiert auf der Grundlage der Grundsteuerreform für 2025. Die Entscheidung darüber ist sicherlich für uns keine leichte. Die Umsetzung der Grundsteuerreform hat nach wie vor ein hohe Brisanz in den Medien erhalten. Auch besitzt die heutige Entscheidung darüber große Auswirkungen auf die Einwohnerschaft. Schließlich betrifft die Grundsteuerreform alle Bürgerinnen und Bürger von Sandhausen. Nicht nur die Eigentümer von Häusern sind betroffen, sondern auch die Mieter, welche die Grundsteuer durch die Nebenkosten ebenso bezahlen müssen.
Die rechtliche Grundlage zur Grundsteuerreform lieferte hierzu das Bundesverfassungsgericht. Im Urteil vom April 2018 hatte das bundesdeutsche Gericht entschieden, dass die Bewertung und die zugehörige Bemessung der Grundsteuer verfassungswidrig ist. Nach deren Urteil behandelt die bisherige Bewertung gleichartige Grundstücke äußerst unterschiedlich und uneinheitlich. Folglich musste bundesweit das Grundsteuer- und Bewertungsrecht gesetzlich reformiert und schließlich auch umgesetzt werden. Die Landesregierung hat infolge des Urteils ebenso die Reform dazu verabschiedet. Dadurch fällt der Spielraum des Handelns für die Kommunen recht gering aus, um darauf politisch Einfluss zunehmen. Schließlich müssen wir auf die rechtlichen Vorgaben reagieren, agieren können wir hier nicht.
Vielmehr können wir in der Kommune nur durch die Höhe des Hebesatzes geringfügig Agieren. Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag über die Festsetzung und Anpassung der Hebesätze auf 120 v. H. bestimmen wir hier in Sandhausen, in welcher Höhe die Grundsteuerbelastung insgesamt für die Einwohner ausfallen soll. Durch die Entscheidung darüber, den Hebesatz anzupassen, tragen wir kalkulatorisch dazu bei, aufkommensneutral zu wirtschaften. Gleichzeitig zieht die Aufkommensneutralität eine rote Linie für uns. Dies bedeutet in unserem Fall, dass die Einnahmen der Kommune nach der Grundsteuerreform etwa so hoch ausfallen sollen, wie sie vor der Reform gewesen war.
Daran ist kalkulatorisch und aus finanzieller Sicht der Gemeinde erstmals nichts einzuwenden. Die Aufkommensneutralität bildet nur das Gesamtaufkommen ab. Dennoch hat die Umsetzung der Reform auch ihren Preis für die einzelnen Hauseigentümer. Nach den gegenwärtigen Berechnungen und Erhebungen auf der Grundlage der neuen Bemessungen wird es für manche Hauseigentümer eine signifikante Mehrbelastung geben, für manche hingegen eine spürbare Entlastung. Dies verstärkt das Spannungsverhältnis, in dem wir auch in Sandhausen stehen.
Die unterschiedlichen Fallbeispiele, die wir uns im Vorfeld dieser Sitzung angesehen haben, zeigen über den ganzen Ort verteilt eine äußerst unterschiedliche Belastungsverteilung. Dies ist uns von der SPD Fraktion durchaus bewusst und klar geworden.
Aus diesem Grund ist es für uns nicht möglich, eine sozialverträgliche Entscheidung zu treffen, die für alle eine zufriedenstellende Lösung bieten kann. Auf der einen Seite werden mit der Reform Ungerechtigkeiten innerhalb der unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen behoben, da nach dem Verfassungsgerichtsurteil die Steuergleichheit nach altem Recht nicht gegeben war. Auf der anderen Seite schafft es auch gefühlte Ungerechtigkeiten, die für jeden individuell im Ort ausfallen werden. Dies lässt sich durch die Reform, welche uns von der Landesregierung auferlegt wurde, nicht verhindern.
Um diesem Umstand einigermaßen gerecht zu werden, werden wir gemeinsam überfraktionell mit der Verwaltung im nächsten Haushaltsjahr die Höhe des Hebesatz von 120 v. H. einer Korrektur unterziehen. Dies wird dann unumgänglich und notwendig sein, wenn das Grundsteueraufkommen im nächsten Jahr weit über dem der letzten Jahre liegt. Denn dadurch kann von der beabsichtigten Aufkommensneutralität keine Rede mehr sein. Auch wir werden die Verwaltung daran erinnern. Schließlich sind wir diese Korrektur den Bürgerinnen und Bürgern verpflichtet.
Klar ist aber auch, dass die Grundsteuer neben der Gewerbesteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen für uns darstellt, auf die wir politisch Einfluss nehmen können. Zweifelsohne sind diese Steuereinnahmen in Sandhausen unverzichtbar. Von den stetigen Einnahmen können wir uns Bauvorhaben leisten, die Infrastruktur ausbauen und öffentliche Einrichtungen finanzieren. Infolgedessen stimmen wir dem Beschlussvorschlag der Gemeindeverwaltung zu, die Hebesätze in genannter Höhe anzupassen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Für die SPD Fraktion Jonas Scheid
28.10.2024 in Veranstaltungen
Traditionell haben wir dieses Jahr wieder den Tag der Deutschen Einheit auf dem Legé-Cap-Ferret Platz gefeiert, und auch dieses Jahr war das Fest wieder ein voller Erfolg!
Xenia Rösch und Thorsten Krämer nutzten die Gelegenheit, um die Gäste zu begrüßen und die Bedeutung des Festes angesichts der aktuellen Wahlergebnisse zu betonen. Gerade jetzt sei es wichtig, den Zusammenhalt zu stärken, um einer Spaltung durch undemokratische Kräfte entgegenzuwirken.
Dank der fantastischen Performance von Kraft&Kräftin herrschte eine ausgelassene und feucht fröhliche Stimmung. So sehr, dass wir zum Schluss weder Bier, noch Asbach übrig hatten.
Ein herzliches Dankeschön an all unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger, die dieses Jahr wieder so zahlreich mit uns gefeiert haben!
Ein ganz besonderer Dank gebührt unseren fleißigen Helferinnen und Helfern. Ohne eure tatkräftige Unterstützung wäre ein Event dieser Größe nicht realisierbar. Ihr habt dafür gesorgt, dass alles reibungslos funktioniert hat und jeder den Tag in vollen Zügen genießen konnte.
Wir freuen uns schon jetzt auf das nächste Jahr!
Unser Bundestagsabgeordneter.
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